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Mitarbeiter/in für die Naturpark-Geschäftsstelle (digitale Medien, Social-Media, Online-Shop)



Wir suchen:
Mitarbeiter/in für die Naturpark-Geschäftsstelle (digitale Medien, Social-Media, Online-Shop)

Einstellungstermin: zum nächstmöglichen Termin
Beschäftigungsart: Teilzeit (19,5 Std. wöchentlich)
Befristung: unbefristet
Organisationseinheit: Zweckverband Naturpark Schwalm-Nette
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Geschäftsstelle Viersen



Aufgabenschwerpunkte:
 Abwicklung der Bestellung aus dem Online-Shop und weitere Bestellkanälen (persönlich, per Post, telefonisch)
 Erstellung von Rechnungen, Überwachung Zahlungseingänge ggf. Erinnerung/Mahnung
 Überwachung der Lagerbestände ggf. Nachbestellungen
 Pflege des Online-Shops und weiterer Internetseiten der Naturpark-Homepage
 Teilweise krankheits- und Urlaubvertretungen sowie Mithilfe im Sekretariat (Telefondienst, Eingangspost, Vorzimmerarbeiten, Versandaktionen) und in externen Naturparkeinrichtungen (Informationszentren)
 Beteiligung an Messen- und Ausstellungen (teilweise Wochenenddienst).
 Bestückung der Social-Media-Kanäle (z. Zt. Facebook, Instagram, Xing, LinkedIn)


Bewerberprofil:
 Gute Geographiekenntnisse der Naturparkregion
 Gute Kenntnisse im Bereich Social-Media
 Kenntnisse im Bereich von Tourismus/Naherholung und Natur- und Landschaftsschutz
 Verantwortungsbewusstsein und Bereitschaft zum selbstständigen Arbeiten
 Freundliches Auftreten, Kommunikationsfähigkeit, Organisationsgeschick
 Gute Kenntnis in Office-Produkten
 Kaufmännische- oder Verwaltungsausbildung (Interessenschwerpunkt Kommunikation/Mediengestaltung/Marketing)

Bezahlung: Die Bezahlung erfolgt entsprechend der persönlichen Qualifikation
und der beruflichen Erfahrung nach dem Tarifvertrag für den
öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung (TVöD-V) bis Entgeltgruppe 8 TVöD-V


Kontakt: Michael Puschmann
Geschäftsführer des Naturparks Schwalm-Nette
Willy-Brandt-Ring 15, 41747 Viersen
Tel.: (02162) 81709-400

Der Zweckverband „Naturpark Schwalm-Nette“ hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW
Für Schwerbehinderte mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten die Bestimmungen des SGB IX.
Haben Sie Interesse? Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 31.05.2024


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