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Pläne für mehr Förderung der Naturparke im Landtag NRW



Am 19. Januar präsentierten sich die zwölf Naturparke Nordrhein-Westfalens auf Einladung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz im Landtag. Der Naturpark Schwalm-Nette konnte aufgrund der aktuellen Corona-Situation nicht anwesend sein, unterstützte die Koordinierungsstelle jedoch in der Vor- und Nachbereitung. Neben Berichten zu den aktuellen Herausforderungen in der Naturparkarbeit, wurde bei der Veranstaltung durch Bundesumweltministerin a. D. und Naturpark-Botschafterin Dr. Barbara Hendricks auch eine verlängerte und erhöhte Förderung für die Naturparke angestoßen. Sie schlägt vor, den Parken jeweils eine Summe von 100.000 Euro zusätzlich zur Verfügung zu stellen.
„Wir begrüßen den Vorschlag der Ministerin sehr“, sagt Michael Puschmann, Geschäftsführer des Naturparks Schwalm-Nette. „Mit dem zusätzlichen Budget könnten wir weitere Maßnahmen ergreifen, aktiv die Natur schützen und darüber hinaus unsere Attraktivität für Besucherinnen und Besucher weiter steigern.“
Verbesserte Förderungsbedingungen würden dem Naturpark Schwalm-Nette bei der weiteren Erfüllung seines gesetzlichen Auftrags zugutekommen. Konkret konzentriert sich die Arbeit der Naturparke auf die vier >Handlungsfelder Schutz, Erholung, Bildung und Regionalentwicklung, die der Stärkung ländlicher Räume und dem Erhalt biologischer Vielfalt und dem Klimaschutz dienen sollen. Diesem Auftrag kommt der Naturpark Schwalm-Nette durch verschiedene Maßnahmen nach. Teil dessen sind unter anderem vielfältige Freizeitmöglichkeiten, die sich durch neun Premiumwanderwege, sechs Premium-Spazierwanderwege sowie zehn barrierearme Wege auf dem Gebiet des Parks ergeben. Darüber hinaus leistet der Naturpark Schwalm-Nette Naturbildungsarbeit durch einen Naturpark-Lehrer und sechs zertifizierte Naturpark-Kitas.


Hintergrund:
Mit einem Anteil von 45% bedecken zwölf Naturparke fast die Hälfte der Landesfläche in NRW. Naturparke sind großräumige Gebiete, die größtenteils Landschaftsschutz- und Naturschutzstatus aufweisen und vorwiegend kommunal finanziert werden. Die gesetzlichen Aufgaben dieser Großschutzgebiete sind im Bundesnaturschutzgesetz und dem entsprechenden
Landesgesetz festgehalten und lassen sich in vier übergeordneten Themenbereiche Naturschutz, Tourismus, Bildung (Umweltbildung und BNE) und Entwicklung gliedern.
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