Naturparke sind im >Bundesnaturschutzgesetz definierte Gebiete, die
• großräumig sind,
• überwiegend Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete sind,
• sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignen und in denen ein nachhaltiger Tourismus angestrebt wird,
• nach den Erfordernissen der Raumordnung für Erholung vorgesehen sind,
• der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt dienen und in denen zu diesem Zweck eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt wird und
• besonders dazu geeignet sind, eine nachhaltige Regionalentwicklung zu fördern.
Kulturlandschaften mit einzigartigem Charakter und primär Natur- und Landschaftsschutzgebieten werden zum Naturpark zusammengefasst.
Ziele und Aufgaben eines Naturparks sind der Erhalt der biologischen Vielfalt, Stärkung und Entwicklung ländlicher Regionen, Förderung und Entwicklung von nachhaltigem Tourismus und die Bildung für nachhaltige Entwicklung. Diese Ziele werden im „Wartburger Programm“ des Verbands Deutscher Naturparke e.V. als Handlungsfelder definiert:
TOURISMUS
SCHUTZ
BILDUNG
REGIONALENTWICKLUNG