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Braunkohleausstieg: Naturpark Schwalm-Nette beschließt Resolution




Bagger am Tagebau



Ein möglicher Kohleausstieg bis zum Jahr 2030 beinhaltet ein zusätzliches Gefährdungspotential für wasserwirtschaftliche und ökologische Schutzziele im Rheinischen Revier. In einer Sondersitzung am 10. Februar hat der Naturpark Schwalm-Nette daher eine Resolution beschlossen, die das Land Nordrhein-Westfalen auffordert, offene Fragen zu klären.
Der Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energieträger zur Stromerzeugung ist ein wesentlicher Baustein im Klimaschutz. Das im Kohleausstiegsgesetz von 2020 festgelegte Ende der Braunkohlegewinnung mit der vorgesehenen Einstellung des letzten Tagebaus im Rheinland im Jahr 2038 in Garzweiler ist auch aus Sicht des Naturparks Schwalm-Nette eine folgerichtige Entscheidung. "Die Energiewende ist alternativlos. Allerdings müssen in der Diskussion um die Verminderung des CO2-Ausstoßes bei der Braunkohlegewinnung die Folgen für die Wasserwirtschaft in unserer Region berücksichtigt werden", sagt Landrat Dr. Andreas Coenen, Verbandsvorsteher des Naturparks Schwalm-Nette.
"Ausgedehnte und besonders wertvolle grundwassergeprägte Landschaften sind das besondere Merkmal des Naturparks Schwalm-Nette. Der Schutz und Erhalt dieser Naturräume war einst die Voraussetzung für die Genehmigung des Braunkohlenplans Garzweiler II. Dieses Ziel muss auch in weiteren Überlegungen unbedingt Beachtung finden", ergänzt Naturpark-Geschäftsführer Michael Puschmann.
Seit mehr als zwei Jahrzehnten wird ein Teil des zur Trockenhaltung des Tagebaus Garzweiler abgepumpten Grundwassers, sogenanntes "Sümpfungswasser", zur Sicherung der Trinkwasserversorgung im Nordraum und zum Schutz grundwasserabhängiger Feuchtgebiete vor allem im Naturpark Schwalm-Nette über aufwändige technische Systeme wieder in den Untergrund versickert. Das sorgt dafür, dass bergbaubedingte Einflüsse ausgeglichen sind und die ökologisch wertvollen Feuchtgebiete des Nordraums bis heute erhalten geblieben sind. Bereits 1995 wurde im Braunkohleplan Garzweiler II festgestellt, dass etwa ab dem Jahr 2030 nicht mehr genügend Sümpfungswasser zur Verfügung stehen wird. Um das Defizit auszugleichen, wird derzeit avisiert, bis zum Jahr 2030 eine fast 28 Kilometer lange Leitung zum Transport von Rheinwasser in Betrieb zu nehmen. In den 25 Jahren seit Genehmigung des Braunkohleplans ist der Klimawandel weiter fortgeschritten. Unter anderem sichtbar wird dies in ausgeprägten Phasen von Niedrigwasserführung des Rheins. Versorgungsengpässe zu Lasten des Nordraums sind eine mögliche Konsequenz. Ein vorgezogenes Ende des Braunkohleabbaus im Tagebau Garzweiler, wie er derzeit diskutiert wird, macht eine Klärung der wasserwirtschaftlichen Fragestellungen dringend erforderlich.
Zu den Forderungen des Naturpark Schwalm-Nette bezüglich des Fortgangs der Braunkohleplanung gehören unter anderem:


Die Installation eines wasserwirtschaftlichen Gesamtmanagements für das Rheinische Revier analog zu den im Braunkohlenausschuss vom 16.12.2021 gefassten Beschlüssen. Neben schutzgutbezogenen Mengen- und Gütedefinitionen sollen auch revierweite Priorisierungen der Maßnahmen vorgenommen werden, für den Fall, dass eine Entnahme von Rheinwasser durch Havarien und/oder langanhaltende Niedrigwasserphasen nicht in dem erforderlichen Umfang oder nur begrenzt möglich sind.
Die Gespräche mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung sowie der Zentralkommission für Rheinwasser sind mit der Grundsatzforderung und dem Ziel zu führen, dass Ersatzwasser zu jeder Zeit in ausreichender Menge zur Verfügung stehen muss. Dies gilt auch für langanhaltende Niedrigwasserphasen.
Es ist sicherzustellen, dass das einzuleitende Wasser den Anforderungen zum Schutz der Oberflächengewässer und des Grundwassers sowie von Flora und Fauna in Menge und Güte nicht entgegensteht. Es darf im neuen Braunkohlenplan zu keiner Verschlechterung der Zielsetzungen des Braunkohlenplans Garzweiler II (1995) kommen.
Die Planung und der Bau der Rheinwassertransportleitungen sowie erforderlicher Aufbereitungsanlagen sind rechtzeitig vor dem Entstehen des Bedarfs abzuschließen. Dabei ist die Aufbereitung auf möglichst wenige und bereits bestehende Standorte der Wasserwirtschaft des Bergbautreibenden zu verteilen.
Der Naturpark Schwalm-Nette geht davon aus, dass der Braunkohlenplan die Zielsetzungen so formuliert, dass dem hohen Schutzstatus der Feuchtgebiete im Nordrevier Priorität eingeräumt wird und Schäden vermieden werden. Sollte es durch verringerte Einleitmengen, Aussetzen von Ersatzwasserlieferungen oder veränderten Wasserqualitäten dennoch zu Zielverletzungen und damit zu Schäden im Naturpark kommen, so sind diese geeignet auszugleichen. Hierfür sind entsprechende Regelungen zu formulieren.
Das wasserwirtschaftlich-ökologische Ausgleichsregime ist für den Tagebau noch lange Zeit nach Tagebauende zu betreiben. Zur Sicherung der Folgekosten fordert der Naturpark Schwalm-Nette eine geeignete Sicherung finanzieller Mittel z. B. in Form einer Stiftung nach dem Vorbild des Vorgehens bei der Ruhrkohle AG Stiftung (RAG Stiftung).

Dem Naturpark Schwalm-Nette gehören Vertreterinnen und Vertreter der Kreise Viersen, Heinsberg, Kleve sowie der Stadt Mönchengladbach an.


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