Allgemeine Hinweise zu den Veranstaltungen

1. Anmeldung und Auskünfte: Die Hinweise zu den Veranstaltungen finden Sie unter den Veranstaltungsbeschreibungen. Auskünfte erhalten Sie unter der Telefonnummer +49(0)2162/81709-408.

2. Haftung:
Der Naturpark Schwalm-Nette übernimmt keine Haftung bei Beschädigungen, Unglücksfällen, Verlusten, Verspätungen oder sonstigen Unregelmäßigkeiten, wie dem Ausfall von Veranstaltungen. Die Teilnahme an Wanderungen, Exkursionen, Aktivmaßnahmen usw. erfolgt auf eigene Gefahr. Die bei den Veranstaltungen durch die Referenten und Dozenten vertretene Meinung gibt nicht in jedem Fall die Meinung des Naturparks Schwalm-Nette wieder.

3. Teilnahmebedingungen: Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist grundsätzlich kostenlos, sofern nicht ausdrücklich ein Kostenbeitrag angegeben ist. Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen wird der Betrag zugunsten des Leistungsträgers (Verband, Verein, Referenten etc.) durch den Referenten/Dozenten am Veranstaltungstag vereinnahmt. Einige Veranstaltungen werden nur mit einer Mindestteilnehmerzahl von fünf Personen durchgeführt.

Im Rahmen der Veranstaltungen sind die Bestimmungen für Natur- und Landschaftsschutzgebiete zu beachten:
- Bleiben Sie auf den ausgewiesenen Wegen und schonen Sie die Vegetation.
- Werfen Sie keinen Müll in die Landschaft.
- Vermeiden Sie offenes Feuer und Lärm.
- Nehmen Sie Ihren Hund immer an die Leine. In Naturschutzgebieten besteht Anleinpflicht.
- Parken Sie nur auf ausgewiesenen Parkplätzen oder Stellflächen.
Zuwiderhandlungen können ordnungsbehördlich mit Verwarn- oder Bußgeldern geahndet werden. Es finden regelmäßig Kontrollen statt.

Wetter-, Katastrophensituationen und Ereignisse höherer Gewalt, die eine Gefahr für Leib und Leben der an einer Veranstaltung beteiligten Personen darstellen, können - auch kurzfristig - zur Absage einer Veranstaltung führen. Unwetter- bzw. Katastrophenwarnungen amtlicher Stellen sind zu beachten und den Empfehlungen Folge zu leisten. Sofern der Ausfall der Veranstaltung rechtzeitig bekannt ist, wird er durch den Veranstalter bekanntgegeben.

4. Grenzüberschreitende Veranstaltungen:
Bei grenzüberschreitenden und grenznahen Wanderungen und Exkursionen ist die Mitnahme eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses erforderlich.

5. Personenbezogene Daten:
Die aufgeführten personenbezogenen Daten der Referenten und Dozenten wurden in Abstimmung mit diesen Personen erfasst und veröffentlicht.
Für Daten, die von anderen Einrichtungen übermittelt worden sind, übernimmt der Herausgeber keine Verantwortung.